Vereinfachung für Wohngeldbeantragung in der Coronakrise

Frankfurt am Main, 09. Mai 2020 -  40. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020
Christiane Loizides, CDU-Stadtverordnete, Vorsitzende der CDU DornbuschChristiane Loizides, CDU-Stadtverordnete, Vorsitzende der CDU Dornbusch

Frage Nr.: 2527 ============= Frau Stadtv. Loizides - CDU - Vereinfachung des Antragsverfahrens Derzeit sind viele Haushalte mit Einkommenskürzungen konfrontiert. Mietbelastungen spielen bei der Frage, wie man finanziell über die Runden kommt, eine große Rolle. Eine Entlastung kann hier die Bewilligung von Wohngeld bieten. Allerdings ist die Antragstellung sehr kompliziert, der im Internet herunterladbare Antrag umfasst 8 Seiten. Unabhängig davon, dass bisher in Frankfurt leider eine digitale Antragstellung nicht praktiziert wird, hängt die Dauer der Bearbeitung durch das Amt für Wohnungswesen auch wesentlich von der Qualität der Ausfüllung des komplizierten Formulars ab. Ich frage den Magistrat: Welche Vereinfachung des Antragsverfahrens, z. B. digital, oder ggf. der Bewilligung sieht er im Zuge der Bewältigung der Coronakrise vor?

Stadtrat Josef: Antwort:

Alle Anträge werden in einem effizienten und schnellen Verfahren bearbeitet.

Die momentanen Bearbeitungsprozesse sind auf eine zeitnahe Entscheidung ausgerichtet.

Dazu finden folgende verwaltungsvereinfachende Maßnahmen Anwendung:

- Die Antragsbe- und -abarbeitung hat absolute Priorität.

- Formlose Antragstellungen per E-Mail oder Telefon werden zur Fristwahrung akzeptiert.

- Bei gleichbleibenden leistungsrelevanten Verhältnissen (wie Haushaltsgröße, Einkommenshöhe, Miethöhe) kann auf ein Antragsformular verzichtet werden.

- In Fällen mit gleichbleibenden Verhältnissen kommt ein Bewilligungszeitraum von 18 Monaten in Betracht (sonst 12 Monate).

- Bei Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund des Coronavirus‘ Einkommenseinbußen hinzunehmen haben, wird bei klaren Sachverhalten vorerst auf eine Plausibilitätsprüfung und die Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet, um eine gebotene schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

- Zur Glaubhaftmachung von Unterhaltsverpflichtungen reicht zum Nachweis ein entsprechender Kontoauszug des Vormonats sowie die Erklärung, auch weiterhin Unterhalt zu leisten, aus, um entsprechende Abzugsbeträge bei der Einkommensermittlung anerkennen zu können.

- In Fällen mit Kurzarbeitergeld genügt zur Weiterleistung des Wohngeldes ein formloser Antrag und die Erklärung gleichbleibender Einkommensverhältnisse.

- Zu erbringende Nachweise werden auf das zwingend Notwendige beschränkt. Bei allen zu treffenden Entscheidungen wird im Zweifel zugunsten der antragstellenden Person entschieden.

Das Antragsformular deckt alle entscheidungserheblichen Fragestellungen ab und ist in dieser Form erforderlich. Bei Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Berechnung und Bescheidung in der Regel umgehend.